2008
21
Mrz
Auf die Finger geschaut: Dieter Wiefelspütz
Der Fokus von SPD Watch liegt in erster Linie auf wichtigen Entwicklungen in der SPD, auf ihrem Führungspersonal sowie aktuellen Ereignissen rund um die SPD. Ab und an nehmen wir uns jedoch die Freiheit, einzelnen Personen in der SPD auch dann etwas genauer auf die Finger zu schauen, wenn sie nur in der “zweiten Reihe” stehen. Als wirksames Werkzeug hat sich dabei www.abgeordnetenwatch.de erwiesen - eine Plattform, die nicht nur Informationen über das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter liefert, sondern vor allem auch sehr erhellende Einsichten in Form ihrer Antworten auf Bürgeranfragen.
In diesem Zusammenhang widmen wir uns heute dem SPD-Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Dieter Wiefelspütz, Jurist, Richter a.D. und innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. (Die folgenden Zitate zu seinen Positionen stammen - wenn nicht anders angegeben - von abgeordnetenwatch.de.)
In der aktuellen Debatte um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung sagte Wiefelspütz beispielsweise:
“Ich bin seit Jahren ein entschiedener Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Das ist meine Überzeugung und danach handele ich. Das Gesetzgebungsverfahren ist besonders sorgfältig gewesen. (…) Das Gesetz zur Neuregelung der Kommunikationsüberwachung ist im Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit sehr großer Mehrheit verabschiedet worden. Das Gesetz gilt jetzt - auch für Sie und für mich. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das ändern.”
Tja, Herr Wiefelspütz, das hat das Bundesverfassungsgericht ja kürzlich - zumindest teilweise - dann auch getan. Ihre Beurteilung der Verfassungskonformität war wohl - sagen wir mal - nicht in Gänze zutreffend.
Auch an der Mitwirkung des BND bei der Beschaffung der Liechtensteiner Steuerakten findet Wiefelspütz nichts Bedenkliches:
“Liechtenstein bearbeitet deutsche Rechthilfeersuchen in Steuerstrafsachen nicht. Ich halte das für ein großes Ärgernis. Liechtenstein steht seit Jahren auf der ’schwarzen Liste’. Ich bin deshalb sehr dafür, dass gegenüber Liechtenstein massiv Druck ausgeübt wird.
Der bundesdeutsche Rechtsstaat kann bei der Aufklärung von Straftaten im Einzelfall gezwungen sein, auch robuste Methoden einzusetzen. Es ist die Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes, im Ausland relevante Informationen zu beschaffen, die für die Sicherheit unseres Landes von Bedeutung sind.
Ich lobe den Bundesnachrichtendienst ausdrücklich dafür, dass es ihm gelungen ist, diese wichtigen Informationen aus Liechtenstein zu beschaffen. Ich habe an der Legalität und an der Legitimität dieses Handelns keine Zweifel.”
Was Steuerhinterziehung mit der Sicherheit Deutschlands zu tun hat, ist zumindest einigen anderen Bundestagsabgeordneten nicht ganz so einsichtig, weshalb das Vorgehen des BND vom Parlament derzeit ausführlich auf seine Rechtmäßigkeit geprüft wird.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2006 das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss gekaperter Passagiermaschinen legalisieren sollte und von Wiefelspütz maßgeblich mitgestaltet wurde, kassiert hatte, sagte dieser in einem Interview mit der WELT:
“Das Bundesverfassungsgericht hat ausschließlich über einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall entschieden. Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren läßt und der im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkommt, müssen die Regeln für die Landesverteidigung gelten. Wenn etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und bei uns als Waffe benutzt werden soll, ist das Landesverteidigung. (…) Für einen kriegerischen Luftzwischenfall gelten ausschließlich das Grundgesetz und das Völkerrecht, nicht das Luftsicherheitsgesetz. Die Karlsruher Richter haben den Einsatz der Bundeswehr zum Abschuß gekaperter Passagierjets, soweit unschuldige Menschen an Bord sind, zwar untersagt - aber eben nur bei einem nichtkriegerischen Zwischenfall.”
Feinsinnige Differenzierung. Bezeichnend jedenfalls, dass Wiefelspütz schon damals ein Gesetz für verfassungskonform hielt, das kurze Zeit später von Karlsruhe gekippt wurde.
Einige Monate später, in der Diskussion um die Nutzung des Lkw-Mautsystems für Zwecke der Strafverfolgung, preschte Wiefelspütz erneut vor: Kein einziges Datensystem in Deutschland sei so “zugemauert” wie das Lkw-Mautsystem. Das müsse “so rasch wie möglich” korrigiert werden. Die Zweckbindung des Mautsystems bezeichnete er als “schweren Fehler”. Wir erinnern uns: Der Bundestag hatte das Lkw-Mautgesetz 2004 ausdrücklich mit einer Zweckbindung versehen und damit die Nutzung für andere Zwecke - auch die der Strafverfolgung - explizit ausgeschlossen.
Bisweilen erhellend ist es, Aussagen von Wiefelspütz nebeneinander zu legen. So sagte er im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung:
“Nicht die Waffe, der Mensch schießt. Selbstverständlich wird man bei neuen Ermittlungsmethoden auf strikte Rechtsstaatlichkeit zu achten haben. Die Möglichkeit zum Mißbrauch gibt es immer, solange Menschen handeln.”
Gutes Stichwort, denn im Zusammenhang mit dem Waffenrecht schreckt Wiefelspütz keineswegs vor “kollektiver Missbrauchsprävention” zurück:
“Bei der anstehenden Novelle des Waffenrechts stimme ich nicht nur ab, ich nehme Einfluß. Ich bin dezidiert für ein strenges Waffenrecht. Die Position, Verschärfungen des Waffenrechts seien wirkungslos, halte ich für abwegig. Ich setze mich bei der jetzt anstehenden Novelle dafür ein, dass das Führen gefährlicher Messer und das Führen von Anscheinswaffen im öffentlichen Raum untersagt wird. Das Ergebnis meiner Bemühungen können Sie in wenigen Tagen würdigen.”
Dazu Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: “Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen.” Das Verbot sei nicht mehr als eine “Beruhigungspille”, da gewaltbereite Kriminelle sich mühelos andere Stichwaffen beschaffen könnten. Straftaten werde das Gesetz nicht verhindern.
Kritik an seinen Positionen wehrt Wiefelspütz routinemäßig mit Statements wie dem folgenden ab:
“Nirgendwo hat der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land. (…) Die Freiheit ist in unserem Land in den letzten Jahrzehnten gewachsen und nicht geschmälert worden.”
Von einem Fragesteller der Arroganz bezichtet, reagiert er gerne auch schon mal eingeschnappt:
“Ich bin seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages. Bei der letzten Wahl wurde ich mit 55% der Erststimmen in den Bundestag gewählt. Ich bin Volksvertreter. Sie (…) sprechen für sich und sagen Ihre Meinung. Sie tun aber so, als sprächen Sie für das Volk. Haben Sie dafür ein Mandat?”
Selbst Medienvertreter wie Dr. David Schiller, der als Herausgeber des Waffenmagazins VISIER die Positionen von Herrn Wiefelspütz wiederholt kritisch kommentierte, kanzelt dieser schon gerne mal als “fürchterlichen Quälgeist” ab.
Gut jedenfalls, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt und wir uns in Fragen der Rechtstaatlichkeit nicht auf die juristische Expertise von Herrn Dr. Wiefelspütz verlassen müssen. Zum Abschluss sei uns noch ein kleines Wortspiel gestattet:
(Der) Souverän ist das Volk. Herr Wiefelspütz jedenfalls ist es nicht.

