2008
29
Mrz
Druck auf Dagmar Metzger war keine Nötigung - oder doch?
Wie die Bundesanswaltschaft gestern mitteilte, bestehe kein Anlaß, ein Strafverfahren gegen den hessischen SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer einzuleiten. Die Äußerungen in Richtung Dagmar Metzger seien juristisch nicht als “Nötigung eines Verfassungsorgans” zu werten. Die Strafanzeige gegen Andrea Ypsilanti sowie weitere in diesem Zusammenhang gestellte Anzeigen sind damit aber noch nicht vom Tisch. Ob in den anderen Fällen ein Verfahren eröffnet werde, hänge vom Einzelfall ab und werde unabhängig von der ersten Entscheidung geprüft werden, so das Darmstädter Echo in seiner Online-Ausgabe.

