2008
21
Mrz
Strafanzeige gegen Andrea Ypsilanti wegen Nötigung
Der hessischen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti droht ein Strafverfahren wegen Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans, sprich: der massiven Einflussnahme auf die Landtagsabgeordnete Dagmar Metzger. Gleich mehrere Strafanzeigen liegen vor, die Staatsanwaltschaft Wiesbaden und die (sachlich zuständige) Bundesstaatsanwaltschaft prüfen derzeit, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt. Ein Kavaliersdelikt wäre dies keineswegs - der Strafrahmen liegt gemäß §106 Strafgesetzbuch (”Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans”) bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Die hessische SPD gibt sich - wen überrascht es - betont gelassen. Parteisprecher Frank Steibli: “Es handelt sich um eine politische Diskussion und keine juristische.” Nun ist es in der Tat fraglich, ob im engsten juristischen Sinn eine Drohung mit Gewalt oder einem “empfindlichen Übel” vorliegt. Ein praktisches Druckmittel hätte die SPD kaum gehabt, insbesondere gibt es schließlich keinen Weg, einem gewählten Abgeordneten sein Mandat zwangsweise zu entziehen. Wer jedoch den Tatbestand der Nötigung mal etwas genauer unter die Lupe nimmt, wird feststellen, dass - vereinfacht gesagt - schon die Ausübung massiven psychischen Drucks auch als Nötigung gewertet werden kann.
Eines gibt zu denken: Wären die Vorwürfe ganz offensichtlich absurd, hätte die Staatsanwaltschaft dies sicher entsprechend kommentiert - allein schon die Notwendigkeit zur ausführlichen Prüfung zeigt, dass sich die hessische SPD hier mächtig auf’s Glatteis begeben hat.

