2008
13
Jul
“Das schreiben wir dann mal ins Grundgesetz”
Ende April, als die “Bahnprivatisierung light” beschlossen wurde, suchte die SPD nach einem Weg, die Beschränkung auf 24,9 Prozent auch über ihre eigene Regierungszeit hinweg zu zementieren. Als Vehikel schlug damals die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel eine Festschreibung im Grundgesetz vor. Auf Initiave von Erhard Eppler sollen nun in der Diskussion um die Atomenergie Zugeständnisse an die Union gemacht werden - wenn gleichzeitig der Ausstieg im Grundgesetz festgeschrieben wird.
Die Motivation für solche Überlegungen ist offensichtlich: Die SPD will verhindern, dass diese Entscheidungen in der Zeit nach ihrer Regierungsbeteiligung (man ist versucht, hinzuzufügen: “also ab 2009″) von kommenden Regierungen einfach revidiert werden. Während “herkömmliche” Gesetze - aus gutem Grund - mit der einfachen Mehrheit des Parlaments (ggf. mit Zustimmung des Bundesrats) geändert werden können, bedarf es zu einer Änderung des Grundgesetzes einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat.
Die Idee, beliebige Sachverhalte durch eine Verankerung im Grundgesetz den normalen demokratischen Entscheidungsprozessen zu entziehen, ist besonders deswegen pervers, weil es sich weder bei der Bahnprivatisierung noch beim Atomausstieg auch nur ansatzweise um Themen handelt, deren Regelung Grundgesetzcharakter hat oder haben sollte. Das Grundgesetz hat, das sagt schon der Name, Grundsatzcharakter, es schreibt die “wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen” fest und “steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen” (www.bundestag.de).
Sowohl die Beschränkung der Bahnprivatisierung als auch die Festschreibung des Atomausstiegs sind im Gegensatz dazu primär (partei-)taktische Entscheidungen. Derartiges hat im Grundgesetz allein schon rechtssystematisch nichts verloren. Auch zeugt es von einem ziemlich perversen Demokratieverständnis, wenn die SPD durch eine Festschreibung im Grundgesetz die demokratische Mehrheitsfindung für die Zukunft einschränken und sich damit ein Mitregieren aus der Opposition heraus schon heute sichern will.
Insofern ist das Bestreben, das Grundgesetz in dieser Art und Weise zu instrumentalisieren, wohl vor allem ein Indiz dafür, dass die SPD sich schon auf ihre künftige Oppositionsrolle vorbereitet.

